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Koblenzer Bürger für nachhaltige Schulplanung

Stadtratsentscheidung am 28. Mai 2026

Schule für Koblenz neu denken — bevor wir 50 Jahre damit leben.

Die Stadt Koblenz plant einen Modulschulbau mit einer Nutzungsdauer von bis zu 50 Jahren im Stadtteil Goldgrube. Dafür soll eine im Bebauungsplan Nr. 336 festgesetzte Wohnbaufläche überplant werden, aus unserer Sicht ohne das erforderliche Bauleitplanverfahren, ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, ohne Verkehrskonzept und ohne förmliche Bürgerbeteiligung.

Neu Bürgerinformationsveranstaltung vom 12.05. — wir haben die Präsentation der Stadt sowie das Informationsvideo der Stadt zum Bauvorhaben verlinkt und unsere Einschätzung dazu veröffentlicht. Jetzt ansehen →

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5.100 m²
im Bebauungsplan Nr. 336 festgesetzte Wohnbaufläche, die überplant werden soll
1.180
Kinder gleichzeitig auf dem Gelände
50 Jahre
geplante Nutzungsdauer des 'Interim'-Baus
25,75 Mio €
Grobkosten ohne Wirtschaftlichkeitsvergleich

Worum es geht

Vier Punkte, die jeder verstehen sollte, bevor der Stadtrat entscheidet.

Lageplan der geplanten Schulanlage in der Goldgrube

Der Standort

1.180 Kinder. 100 Lehrer. Ein Hof.

Auf einem Areal, das ursprünglich für Wohnbebauung und eine Grundschule mit Kita gedacht war, sollen jetzt zusätzlich 800 Gymnasiasten und über 100 Lehrkräfte untergebracht werden. Sechsjährige neben Achtzehnjährigen — gemeinsame Pausen, geteilter Schulhof.

„Auf der verfügbaren Fläche sollen 180 Kita-Kinder, rund 800 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten und 180 Grundschulkinder gleichzeitig untergebracht werden — qualitativ hochwertiges Lernen ist dort kaum vorstellbar."
— Mutter aus der Goldgrube · Quelle: openPetition
Bestand: Pestalozzi-Grundschule auf der Baustelle in der Goldgrube

Die Dauer

Aus 'Interim' werden 50 Jahre

Die Beschlussvorlage selbst nennt eine Nutzungsdauer „bis zu 50 Jahre" für den Modulbau. Nach Max-von-Laue sollen weitere Schulen folgen: BBS Beatusstraße, Eichendorff, Clemens-Brentano, Hilda. Was als Provisorium kommuniziert wird, ist faktisch eine dauerhafte zweite Schule im kleinen Wohngebiet Goldgrube — mit allen Folgen für Verkehr, Lärm und Wohnumfeld.

„Interimslösung ist nicht ehrlich — für einzelne Schulen ist es ein vorübergehender Zeitraum, für unseren Stadtteil aber eine Dauerlösung für mindestens 20 Jahre. Kita, Grundschule, Gymnasium und später Berufsschule zu eng aufeinander, mit völlig unterschiedlichen Bedürfnissen."
— Anwohnerin aus der Goldgrube · Quelle: openPetition
Verkehrssituation in der Goldgrube in Koblenz

Der Verkehr

Für den Verkehr fehlt ein Konzept

1.180 Kinder werden täglich gebracht und abgeholt. Über 100 Lehrkräfte brauchen Parkplätze — geplant ist offenbar, dafür den neuen Park-and-Ride am Bahnhof Stadtmitte umzuwidmen. Schon heute stauen sich Friedrich-Ebert-Ring und die Zufahrt vom Rauental morgens und nachmittags an den Autohäusern. Mit der neuen Bahnsteg-Brücke werden Eltern und Pendler zusätzlich auf die Parkflächen am Rauentaler ALDI/REWE/DM ausweichen — und damit auch dort den ohnehin knappen Parkraum für Anwohner verknappen. Auch der ÖPNV ist heute schon am Limit: Die Buslinien sind morgens und gegen Mittag regelmäßig überfüllt — ältere Anwohner finden oft keinen Sitzplatz mehr. Die Beschlussvorlage BV/0197/2026 enthält dazu kein Konzept: weder Hol- und Bringzonen noch einen Schulwegplan, eine Verkehrsführung oder eine ÖPNV-Aufstockung.

„Unser Viertel ist nicht für ein so hohes Verkehrs- und Personenaufkommen ausgelegt. Mit Container-Gymnasium, neuer Kita und Grundschule auf engstem Raum steigt das Risiko für Verkehrsunfälle und gefährliche Schulwege deutlich."
— Anonyme Eltern aus der Goldgrube · Quelle: openPetition
Anwohner und Bewohner der Goldgrube

Die Anwohner

Ohne förmliche Bürgerbeteiligung

Der Stadtteil Goldgrube ist gewachsen, dicht besiedelt und vielfältig: junge Familien, Generationen-Wohnen der Wohnungsgenossenschaft, ein Altenheim in unmittelbarer Nähe, viele Seniorinnen und Senioren. Eine förmliche Bürgerbeteiligung nach dem BauGB zum geänderten Vorhaben hat nach unserer Kenntnis nicht stattgefunden. Eine städtische Informationsveranstaltung am 12. Mai 2026 ersetzt aus unserer Sicht keine förmliche Beteiligung.

„Ich wohne hier seit der Zeit, als noch die Hauptschule auf dem Gelände war. Schon damals war es oft sehr laut. Wenn jetzt gleichzeitig so viele Kinder betreut werden sollen, befürchte ich, dass es kaum noch Ruhezeiten geben wird. Ein Umzug ist für mich in meinem Alter nicht mehr möglich."
— Anonyme Anwohnerin aus der Goldgrube · Quelle: openPetition

Aktueller Stand

Bevor der Stadtrat entscheidet

Der aktuelle Stand zur Standortentscheidung Goldgrube — und was bereits vorbereitet ist.

In vier Wochen entscheidet der Stadtrat über 50 Jahre Schule im Wohngebiet — auf Basis einer Vorlage, die in zwölf Tagen durchgewunken werden soll.

Am 21. April 2026 hat der Schulträgerausschuss zusammen mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität die Vorlage BV/0197/2026 zur Errichtung einer Interimsschule beraten. Die Vorlage wurde kurzfristig — am 12. April 2026 — als Nachtrag in die Tagesordnung aufgenommen. Die abschließende Beschlussfassung im Stadtrat ist für den 28. Mai 2026 vorgesehen. Wir haben die Vorlage und ihre Anlagen ausgewertet. Das Ergebnis lässt erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit der Entscheidungsgrundlage aufkommen — bis hin zu der Frage, ob die geplante Beschlussfassung verfahrensrechtlich überhaupt zulässig ist.

Was die Vorlage selbst offenbart

  1. 1

    Aus unserer Sicht ersetzt der Beschluss das erforderliche Bauleitplanverfahren nicht

    Der Bebauungsplan Nr. 336 setzt für das Areal eine Wohnbaufläche von 5.100 m² und eine Gemeinbedarfsfläche Schule von 13.785 m² fest. Diese Festsetzung ist verbindliches Ortsrecht. Eine Erweiterung der Schulnutzung auf die Wohnbaufläche, wie für die Modulanlage faktisch erforderlich, ist eine Umwidmung, die nach § 1 Abs. 8 BauGB ein vollständiges Bebauungsplan-Änderungsverfahren mit Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfordert. Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist ein solches Verfahren nicht eingeleitet. Ein Stadtratsbeschluss kann es aus unserer Sicht nicht ersetzen; wir halten das Vorgehen für verfahrensfehlerhaft.

  2. 2

    Aus 'Interim' werden bis zu 50 Jahre

    Die Vorlage benennt für den Modulbau eine 'Nutzungsdauer bis zu 50 Jahre'. Das ist kein Provisorium. Das ist eine zweite, dauerhafte Schule im kleinen Wohngebiet Goldgrube — mit allen damit verbundenen Folgen für Verkehr, Lärm und Wohnumfeld.

  3. 3

    Die Goldgrube wird zum Dauer-Interimscampus

    Die Vorlage listet ausdrücklich die Folgenutzungen nach Max-von-Laue auf: BBS Beatusstraße (zwei Maßnahmen), Eichendorff-Gymnasium, Clemens-Brentano/Overberg-Realschule plus, Hilda-Gymnasium. Damit wird die Goldgrube über Jahrzehnte zum zentralen Auslagerungsstandort Koblenzer Schulsanierungen, dargestellt als Einzelmaßnahme, obwohl die Vorlage auf Seite 6 Folgenutzungen benennt.

  4. 4

    Eine Standortbewertung ohne einen einzigen Euro

    Die als Anlage 1 beigefügte Standortbewertung vergleicht sechs Standorte anhand von zehn Kriterien — ohne Gewichtung, ohne Punktzahlen, ohne Kostenvergleich. Die Grobkosten von 25,75 Millionen Euro tauchen nur beim bevorzugten Standort auf. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die 50-jährige Nutzungsdauer fehlt vollständig.

  5. 5

    Zentrale Probleme der Goldgrube werden nicht erwähnt

    In der Bewertung der Goldgrube fehlt jede Aussage zu: Lärmpegelbereich V (über 70 dB(A)) durch die Bahnstrecke, Pausenhof-Mindestflächen für 1.180 Kinder, Verkehrsbelastung durch zusätzliche 800 Gymnasiasten, Schulwegsicherung. Stattdessen wird der Standort mit pauschalen Bewertungen wie 'gut' oder 'bereits abgearbeitet' empfohlen.

  6. 6

    Die Wohnbebauung wird faktisch aufgegeben

    Der seit 2021 vorbereitete Bebauungsplan Nr. 336 sieht für die Fläche rund 100 Wohneinheiten vor — mit über 30 Prozent Sozialwohnungsanteil. Das Wohnraumversorgungskonzept der Stadt vom 13.04.2026 (BV/0401/2025/1) weist Koblenz als Stadt mit erheblichem Wohnraumdefizit aus. Der Beschluss vom 28. Mai würde diese Wohnbebauung faktisch verhindern.

  7. 7

    Eine Entscheidung ohne Grundlage

    In der Vorlage fehlen aus unserer Sicht: eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu den 25,75 Millionen Euro Grobkosten, eine Gewichtung der Standortbewertung, eine Verkehrsprüfung, eine erneute UVP-Vorprüfung und eine förmliche Bürgerbeteiligung zum geänderten Vorhaben. Wer am 28. Mai zustimmt, übernimmt die volle Verantwortung, auch für eine spätere gerichtliche Korrektur.

Unser Anliegen

Wir bitten die Mitglieder des Koblenzer Stadtrats und die Verwaltung, die folgenden fünfzehn Argumente vor der Abstimmung am 28. Mai sorgfältig zu prüfen und für eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu sorgen — gegebenenfalls durch Vertagung. Eine differenzierte Stadtratsentscheidung schützt das Vorhaben besser vor späterer gerichtlicher Korrektur als eine schnelle.

Vorbereitete Schritte

Was bereits vorbereitet ist

Wir prüfen den Beschluss nicht nur inhaltlich, sondern auch rechtlich.

Anträge, Gespräche, juristische Prüfung

Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil Goldgrube haben bereits konkrete Schritte vorbereitet. Anträge auf Akteneinsicht wurden gestellt, schriftliche Eingaben sind an Stadtverwaltung und das Bauamt der Stadt Koblenz sowie an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als Kommunalaufsicht versendet. Die Fraktionen des Stadtrats und einzelne Stadtratsmitglieder werden zudem in den kommenden Tagen direkt angeschrieben. Damit sollen die Entscheidungsgrundlagen unabhängig überprüfbar werden — bevor der Stadtrat am 28. Mai 2026 abstimmt.

Parallel wurden erste Gespräche mit Fachanwälten für Verwaltungs- und Bauplanungsrecht geführt. Aus dem Kreis der Beteiligten ist die klare Bereitschaft signalisiert worden, gegen einen unter den jetzigen Bedingungen gefassten Beschluss rechtlich vorzugehen — bis hin zu einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Diese Schritte sind nicht als Drohung gedacht, sondern als Hinweis: Eine Beschlussfassung ohne ordnungsgemäßes Bauleitplanverfahren, ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ohne Verkehrskonzept ist juristisch angreifbar — und wird angegriffen werden, wenn der Stadtrat am 28. Mai dennoch zustimmt.

Vergleichsfall

„Beim Peter-Altmeier-Ufer ging es um 75.000 Euro. Hier geht es um 25 Millionen."
Peter-Altmeier-Ufer in Koblenz mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
Foto: Alexej Zepik · Quelle: Rhein-Zeitung — Artikel ansehen

Im Herbst 2025 wurden am Koblenzer Peter-Altmeier-Ufer für rund 75.000 Euro mobile Verkehrshürden installiert. Nach sechs Monaten wurden sie wieder abgebaut und durch Fahrbahnschwellen ersetzt — ein Verkehrsversuch, der nach kurzer Zeit korrigiert werden musste. Quellen Rhein-Zeitung: Verkehrsberuhigung in der Diskussion · Kosten des Rückbaus.

Die jetzt geplante Modulanlage in der Goldgrube hat ein Gesamtvolumen von 25,75 Millionen Euro — also über das 300-fache. Bei dieser Größenordnung ist eine sorgfältige Verfahrens- und Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht optional, sondern Pflicht.

Meinungen

Stimmen aus dem Stadtteil und der Verwaltung

Was Anwohner, Eltern und Lehrer sagen — und was in den Verwaltungsdokumenten der Stadt selbst steht.

Stimmen aus dem Stadtteil

Was die Menschen aus der Goldgrube sagen

Eine Auswahl aus den über 190 öffentlichen Kommentaren auf openPetition, anonymisiert und sinngemäß zusammengefasst.

„Wir verfolgen die Pläne mit großer Irritation und wachsender Besorgnis. Auf der verfügbaren Fläche sollen 180 Kita-Kinder, rund 800 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten und 180 Grundschulkinder gleichzeitig untergebracht werden — qualitativ hochwertiges Lernen ist dort kaum vorstellbar."
Mutter aus der Goldgrube, openPetition-Kommentar vom 19.04.2026

Anwohnerin der Goldgrube und Mutter von Grundschulkindern. Sieht in den Bebauungsplänen für das Areal der ehemaligen Overbergschule erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit.

„Die Entscheidung wurde ohne ausreichende Einbindung der Eltern und Anwohner gefällt. Ich möchte nicht, dass mein Kind den Rest der Grundschulzeit in Containern verbringt — ohne die Räume und Einrichtungen, die qualitativ hochwertige Bildung möglich machen."
Anonyme Mutter aus der Goldgrube, openPetition-Kommentar vom 19.04.2026

Verweist zusätzlich auf die ohnehin angespannte Parksituation, die im Entscheidungsprozess offenbar nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

„Die Maßnahme wird auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Die alte Freiherr-vom-Stein-Schule steht leer, der Fußballplatz und die Turnhalle direkt nebenan. Warum nicht dort?"
Anwohnerin aus Koblenz, openPetition-Kommentar vom 19.04.2026

Kritisiert den winzigen Schulhof, der von Gymnasium und Grundschule gemeinsam genutzt werden soll, und schlägt einen konkreten Alternativstandort vor.

„Unser Viertel ist nicht für ein so hohes Verkehrs- und Personenaufkommen ausgelegt. Mit Container-Gymnasium, neuer Kita und Grundschule auf engstem Raum steigt das Risiko für Verkehrsunfälle und gefährliche Schulwege deutlich."
Anonyme Eltern aus der Goldgrube, openPetition-Kommentar vom 19.04.2026

Fordert, Entscheidungen müssten unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort getroffen werden — mit der Sicherheit der Kinder als oberster Priorität.

„Das erste Konzept wurde der Öffentlichkeit breit vorgestellt — und jetzt versucht man verdeckt, eine dauerhafte Zwischenlösung zu errichten. Die Sicherheit der Grundschulkinder muss gegeben sein."
Bürger aus Koblenz, openPetition-Kommentar vom 19.04.2026

Sieht einen Bruch zwischen ursprünglicher Kommunikation der Stadt und der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage.

„Ich gehe hier zur Grundschule. Mit Baustelle und in Containern wird Lernen noch schwerer. Es tut mir leid für die Schüler vom Gymnasium, dass sie ihre Schule verlassen müssen, aber das sollte nicht auf Kosten von uns kleineren Kindern sein. Wir brauchen Ruhe, damit wir gut lernen können. Bitte denkt auch an uns."
Grundschulkind aus der Goldgrube, openPetition-Kommentar vom April 2026

Ein Grundschulkind aus der Goldgrube beschreibt selbst, was die Container-Schule für seinen Schulalltag bedeuten würde.

„Eine weiterführende Schule in Containern, daneben eine neue Kita, eine Grundschule in Containern — und mittendrin soll ein Gebäude abgerissen und neu gebaut werden. Wie sollen die Kinder bei anhaltendem Baulärm und Staub konzentriert lernen?"
Anonyme Mutter aus der Goldgrube, openPetition-Kommentar vom April 2026

Verweist auf die zeitliche Dimension — die Belastung sei nicht für ein paar Wochen, sondern über Jahre. Schon jetzt führten Bring- und Holverkehr und LKW-Anfahrten zu Chaos.

„Interimslösung ist nicht ehrlich — für einzelne Schulen ist es ein vorübergehender Zeitraum, für unseren Stadtteil aber eine Dauerlösung für mindestens 20 Jahre. Kita, Grundschule, Gymnasium und später Berufsschule zu eng aufeinander, mit völlig unterschiedlichen Bedürfnissen."
Anwohnerin aus der Goldgrube, openPetition-Kommentar vom April 2026

Verweist auf den viel zu schmalen Bürgersteig in unserer Straße, die starke Erhöhung der Anwohnerparkkosten und die zu erwartende Verschärfung der Parksuche. Sieht eine Überforderung des Stadtteils, auch zu Lasten dringend benötigten sozialen Wohnungsbaus.

„Es ist keine gute Idee, eine Grundschule direkt neben eine weiterführende Schule zu setzen. Die Interessen- und Altersunterschiede sind viel zu groß — Konflikte sind vorprogrammiert."
Mutter aus Koblenz, openPetition-Kommentar vom 19.04.2026

Pädagogische Sorge um die soziale Entwicklung der Grundschulkinder bei direktem Kontakt mit deutlich älteren Jugendlichen, dazu die ohnehin angespannte Parksituation.

„Dass Grundschüler ohne richtigen Sportunterricht sein sollen, halte ich für eine Katastrophe. Kinder bewegen sich heute eh schon viel zu wenig — dauerhaftes Sitzen und Lernen geht völlig gegen ihren Bewegungsdrang."
Anonyme Mutter aus der Goldgrube, openPetition-Kommentar vom April 2026

Sieht den fehlenden Sportunterricht als gesundheitspolitisches Versäumnis. Verweist zusätzlich auf das Parkraumproblem, wenn auch Lehrkräfte und Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet anfahren.

„Ich wohne hier seit der Zeit, als noch die Hauptschule auf dem Gelände war. Schon damals war es oft sehr laut. Wenn jetzt gleichzeitig so viele Kinder betreut werden sollen, befürchte ich, dass es kaum noch Ruhezeiten geben wird. Ein Umzug ist für mich in meinem Alter nicht mehr möglich."
Anonyme Anwohnerin aus der Goldgrube, openPetition-Kommentar vom April 2026

Eine ältere Anwohnerin in unmittelbarer Nähe des geplanten Standorts bittet darum, auch auf jene Menschen Rücksicht zu nehmen, die seit Jahrzehnten im Wohngebiet leben.

„Die große Kita — okay, die braucht Koblenz. Die Goldgrube hat in den letzten Jahren viele neue Familien bekommen, das passt zusammen. Aber die aktuellen Pläne darüber hinaus sprengen den Rahmen dessen, was die Goldgrube verkraften kann."
Anonyme Anwohnerin aus der Goldgrube, openPetition-Kommentar vom April 2026

Eine differenzierte Stimme aus dem Wohngebiet — Kita ja, Container-Schule nein. Verweist auch auf die seit Langem ausstehende Sanierung der bestehenden Kita.

Aussagen aus den Verwaltungsdokumenten

„Modulbauweise, Kaufvariante, Nutzungsdauer bis zu 50 Jahre."
Stadt Koblenz, Beschlussvorlage BV/0197/2026, Seite 6, Tabelle Grobkosten

So beschreibt die Stadt selbst, was sie als „Interimsschule” beschließen lassen will.

„Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme am Standort des Max-von-Laue Gymnasiums ist vorgesehen, die Interimsschule weiterhin für die Auslagerung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen weiterer Großsanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet zu nutzen."
Stadt Koblenz, Beschlussvorlage BV/0197/2026, Seite 6

Es folgt eine Liste von fünf weiteren Schulen — BBS Beatusstraße, Eichendorff, Clemens-Brentano/Overberg, Hilda.

„Die Baumaßnahme im Bestand des Max-von-Laue Gymnasiums würde einen massiven Eingriff in den regulären Schulbetrieb darstellen [...]. Dauerhafte Lärm-, Staub- und Geruchseinwirkungen beeinträchtigen nicht nur die Konzentrationsfähigkeit, sondern stehen in einem permanenten Spannungsverhältnis zu den geltenden Gesundheits- und Fürsorgepflichten gegenüber Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern."
Stadt Koblenz, Beschlussvorlage BV/0197/2026, Seite 7

Die Stadt argumentiert eindrucksvoll, warum Schulbetrieb und Bautätigkeit sich nicht vertragen. Im Stadtteil Goldgrube sollen genau das aber tausend Kinder in unmittelbarer Nähe einer Großbaustelle und einer Bahnstrecke aushalten.

„Auf Basis der aktuellen Planungen (180 Betreuungsplätze und ca. 100 neue Wohneinheiten) konnten die ermittelten Verkehrszahlen auf das Jahr 2030 hochgerechnet werden."
Stadt Koblenz, Bebauungsplan Nr. 336, Begründung Seite 8 (Februar 2021)

Die Wohneinheiten, die jetzt nicht mehr entstehen werden — bei über 30 Prozent Sozialwohnungsanteil.

Du siehst das auch so? Misch dich ein.

Jede Unterschrift zählt — aber Kommentare zählen für den Stadtrat doppelt. Sie zeigen, dass hinter den Zahlen echte Menschen mit echten Sorgen stehen. Unterschreibe die Petition und schreibe deine eigene Sicht in einem Kommentar dazu.

Auswertung der Beschlussvorlage

Fünfzehn Argumente, die der Stadtrat vor dem 28. Mai prüfen sollte

Jedes Argument basiert auf öffentlich zugänglichen Dokumenten der Stadt Koblenz selbst — insbesondere der Beschlussvorlage BV/0197/2026 vom 10.04.2026, dem Bebauungsplan Nr. 336 sowie der Unterrichtungsvorlage UV/0310/2025 zur Sanierung Max-von-Laue.

1

Aus unserer Sicht ersetzt ein Stadtratsbeschluss das Bauleitplanverfahren nicht

Die Wohnbaufläche von 5.100 m² ist im Bebauungsplan Nr. 336 festgesetzt. Sie kann aus unserer Sicht nicht durch einen einfachen Stadtratsbeschluss in eine Schulfläche umgewidmet werden.

Der Bebauungsplan Nr. 336 setzt nach den textlichen Festsetzungen vom Februar 2021 für das Areal zwei rechtlich klar getrennte Nutzungen fest: ein Allgemeines Wohngebiet von 5.100,29 m² und eine Gemeinbedarfsfläche „Schule" von 13.785,09 m². Diese Festsetzung ist verbindliches Ortsrecht und bindet die Stadt selbst. Eine Erweiterung der Schulnutzung auf die Wohnbaufläche — wie sie für die geplante Modulanlage des Max-von-Laue-Gymnasiums faktisch erforderlich ist — stellt eine Umwidmung dar, die nach § 1 Abs. 8 BauGB ein vollständiges Bebauungsplan-Änderungsverfahren erfordert: öffentliche Auslegung mindestens einen Monat nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB, Anpassung des Flächennutzungsplans nach § 5 BauGB, abschließender Satzungsbeschluss. Nichts davon ist in der Vorlage BV/0197/2026 angekündigt oder eingeleitet. Ein Stadtratsbeschluss zur Errichtung der Interimsschule kann das vorgeschriebene Verfahren nicht ersetzen; er wäre aus unserer Sicht verfahrensfehlerhaft. Eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Wege der Normenkontrolle nach § 47 VwGO hätte hier nach unserer rechtlichen Einschätzung gute Erfolgsaussichten.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 8 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB, § 5 BauGB; § 47 VwGO
Quelle
Bebauungsplan Nr. 336, Begründung Seiten 7 und 23 (Flächenangaben); Textliche Festsetzungen A.1.1 und A.1.2
2

Die geplante Nutzung sprengt den Rahmen der bestehenden Festsetzung

Eine Festsetzung 'Gemeinbedarfsfläche Schule' deckt nicht jede Schulnutzung ab — nicht über fünfzig Jahre und nicht für fünf wechselnde Schulen.

Selbst auf der Gemeinbedarfsfläche, die als Schule ausgewiesen ist, ist die Festsetzung nach BVerwG-Rechtsprechung nicht beliebig dehnbar. Der Bebauungsplan Nr. 336 wurde laut Begründung der Stadt selbst aufgestellt, um den Neubau der Pestalozzi-Grundschule mit Sporthalle und Mensa, eine Kindertagesstätte und ergänzend rund 100 Wohneinheiten zu ermöglichen. Die jetzt vorgesehene Modulanlage mit einer Nutzungsdauer von „bis zu 50 Jahren" für ein Gymnasium mit 800 Schülern und nachfolgend mehrere weitere Schulen (BBS Beatusstraße, Eichendorff, Clemens-Brentano/Overberg, Hilda) stellt eine wesentliche Änderung der Planungsabsichten dar. Nach § 1 Abs. 8 BauGB löst eine solche Änderung die Pflicht zur erneuten Bauleitplanung mit voller Bürgerbeteiligung aus — insbesondere weil Dritte (Anwohner, betroffene Schulgemeinschaften) abwägungsrelevant betroffen sind. Eine bloße Neuinterpretation der bestehenden Festsetzung ist aus unserer Sicht rechtlich nicht zulässig.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 8 BauGB; BVerwG-Rechtsprechung zur Konkretisierung von Gemeinbedarfsflächen
Quelle
BV/0197/2026 Seite 6; Bebauungsplan Nr. 336, Begründung Seiten 3 und 8
3

Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung fehlt vollständig

25,75 Millionen Euro Grobkosten, keine Vergleichsrechnung, keine Lebenszykluskosten.

§ 93 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz verlangt für Vorhaben dieser Größenordnung eine sachgerechte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die Beschlussvorlage BV/0197/2026 nennt für den Modulbau 21,5 Millionen Euro, für die Container-Lösung Pestalozzi 3,5 Millionen Euro und für den Rückbau 750.000 Euro — insgesamt 25,75 Millionen Euro Grobkosten. Eine Vergleichsrechnung mit den anderen geprüften Standorten fehlt vollständig. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die in der Vorlage selbst genannte Nutzungsdauer von „bis zu 50 Jahren" (Wartung, Instandhaltung, Energie, späterer Rückbau) fehlt ebenfalls.

Rechtsgrundlage
§ 93 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
Quelle
BV/0197/2026, S. 6 Tabelle Grobkosten

Dokumente zum Nachlesen

4

Die Standortbewertung selbst ist methodisch unzureichend

Nur sechs Standorte mit zehn Kriterien geprüft — keine Gewichtung, keine Punktzahlen, keine Kostenvergleiche. Andere Freiflächen in städtischem oder staatlichem Besitz wurden gar nicht erst in Betracht gezogen.

Die als Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügte „Übersicht der vergleichenden Standortbewertung" ist eine einseitige Tabelle. Sie nennt für sechs Standorte zehn Kriterien — ohne Gewichtung, ohne Punktzahlen, ohne Kostenangaben für die Vergleichsstandorte. Die Bewertungen lauten „gut", „ungünstig", „bereits abgearbeitet", „unklar". Das Kriterium Schülerwohl, Pausenhofqualität, Aufenthaltsqualität für 1.180 Kinder taucht nicht auf. Beim Königsbacher-Areal wird „kein städtisches Eigentum" als K.O.-Kriterium genannt — bei der Goldgrube wird der Verzicht auf rund 100 geplante Wohneinheiten nicht einmal erwähnt. Das genügt nicht den Anforderungen an eine sachgerechte Standortwahl bei einem Vorhaben dieser Größenordnung. Hinzu kommt: Im Stadtgebiet Koblenz existieren weitere Freiflächen, die für eine Schulnutzung infrage kämen — teilweise in städtischem oder staatlichem Besitz, teilweise käuflich erwerbbar. Keine dieser Flächen taucht in der Standortbewertung auf. Stattdessen wurde die Entscheidung in einem extrem engen Zeitfenster auf den Standort Goldgrube zugespitzt — ohne dass für die Öffentlichkeit nachvollziehbar wäre, warum andere kommunale Optionen nicht einmal geprüft wurden. Eine sachgerechte Standortbewertung für ein 25,75-Millionen-Euro-Vorhaben muss alle realistisch verfügbaren Alternativen ergebnisoffen einbeziehen.

Rechtsgrundlage
Allgemeiner Abwägungsgrundsatz § 1 Abs. 7 BauGB
Quelle
BV/0197/2026, Anlage 1
5

Der Nachweis nach der Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz fehlt

Bei 1.180 Kindern auf 24.620 m² ist die Mindestpausenhoffläche zwingend nachzuweisen. Die Vorlage tut das nicht.

Die Schulbau-Verwaltungsvorschrift Rheinland-Pfalz schreibt Mindestflächen für Pausenhöfe vor — als Orientierungswert 5 m² pro Schüler, als zwingender Mindestwert 3 m² pro Schüler. Bei 1.180 Kindern (200 Pestalozzi, 800 Max-von-Laue, 180 Kita) wären rund 3.540 m² zwingend vorzuhalten. Bei einem Areal von 24.620 m², davon 5.404 m² Verkehrsflächen und 1.453 m² Pflanzflächen, wird der Nachweis eng — und genau diesen Nachweis erbringt die Beschlussvorlage nicht. Pausenhof-Quadratmeter, Mindestabstände, Sportflächenbedarf werden mit keinem Wort erwähnt. Hinzu kommt: Eine zeitliche Staffelung der Pausen ist nach den anerkannten Schulbau-Standards und den Empfehlungen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz nicht ausreichend — Grundschulkinder, Kita-Kinder und Gymnasiasten brauchen räumlich getrennte Außenbereiche.

Rechtsgrundlage
Schulbau-Verwaltungsvorschrift RLP; DGUV-Empfehlungen
Quelle
BV/0197/2026 — fehlt vollständig

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6

Die Folgeschulen-Liste verändert das Vorhaben grundlegend

Nach Max-von-Laue sollen BBS, Eichendorff, Hilda, Clemens-Brentano folgen. Das ist ein Dauer-Interimscampus.

Die Beschlussvorlage benennt auf Seite 6 ausdrücklich die geplanten Folgenutzungen der Modulanlage nach Max-von-Laue: BBS Beatusstraße Bauteil B, Schulentwicklung BBS Beatusstraße, Eichendorff-Gymnasium Lüftungsanlage, Sanierung Clemens-Brentano/Overberg-Realschule plus, Hilda-Gymnasium K-Gebäude und S4. Damit wird die Goldgrube nicht für eine Einzelmaßnahme, sondern als zentraler Auslagerungsstandort Koblenzer Schulsanierungen für mehrere Jahrzehnte beschlossen. Der dauerhafte Charakter der Anlage wird in der öffentlichen Kommunikation der Stadt aus unserer Sicht nicht deutlich.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 8 BauGB (wesentliche Änderung der Planungsabsichten)
Quelle
BV/0197/2026, S. 6

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7

25 Jahre 'Provisorium' — tatsächlich bis zu 50 Jahre

Die Stadt selbst nennt die Nutzungsdauer 'bis zu 50 Jahre'. Das ist kein Interim. Das ist dauerhaft.

Auf Seite 6 der Beschlussvorlage steht in der Tabelle der Grobkosten: „Modulbauweise, Kaufvariante, Nutzungsdauer bis zu 50 Jahre." Das Wort „Interim" im Titel der Vorlage ist damit aus unserer Sicht irreführend. Eine Anlage, die für eine halbe Jahrhundert-Nutzung beschafft wird, ist faktisch eine zweite, dauerhafte Schule im kleinen Wohngebiet Goldgrube. Die Folgeschulen-Liste auf derselben Seite bestätigt das. Die Stadt sollte gegenüber Anwohnern, Stadtrat und Öffentlichkeit offen kommunizieren, dass es um eine Daueranlage geht — nicht um ein vorübergehendes Provisorium.

Rechtsgrundlage
Allgemeines Transparenz- und Wahrheitsgebot der Verwaltung
Quelle
BV/0197/2026, S. 6 Tabelle Grobkosten

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8

Verkehr und Schulwegsicherung sind ungeklärt

Die Vorlage erwähnt das Wort 'Verkehr' kein einziges Mal. Bei 800 zusätzlichen Schülern ist das nicht zumutbar.

Die UVP-Vorprüfung der Stadt von 2021 ging von 100 Wohneinheiten plus Kita aus und prognostizierte 50 bis 300 zusätzliche Fahrten pro Werktag. Mit einem Gymnasium für 800 Schüler und deren Hol-/Bringverkehr, Lehrkräften und Lieferungen kommen mehrere Hundert weitere Fahrten täglich hinzu. Die Beschlussvorlage BV/0197/2026 erwähnt Verkehr, Schulwegsicherung, Bushaltestellen oder Hol-/Bringzonen mit keinem Wort. Für eine Grundschule (200 Kinder) und ein Gymnasium (800 Jugendliche) auf demselben Gelände, mit gleichzeitigem Schulbeginn, ist das ein erhebliches Sicherheitsproblem.

Rechtsgrundlage
§ 22 Abs. 1a BImSchG, § 69 SchulG RLP
Quelle
BV/0197/2026 — fehlt vollständig; B-Plan-Begründung S. 8
9

Brandschutz für 1.180 Kinder gleichzeitig

Was im Max-von-Laue als Sicherheitsproblem gilt, soll in der Goldgrube zumutbar sein?

Die Beschlussvorlage argumentiert auf Seite 7 ausführlich, warum der Schulbetrieb am Standort Max-von-Laue während der Sanierung „unverhältnismäßig hohe Risiken für Unterrichtsqualität, Sicherheit und Gesundheit" bedeute — wegen „unklarer Evakuierungs- und Fluchtwegsituationen" und „erhöhter Sicherheitslage". Genau diese Argumente gelten für die Goldgrube in noch größerem Umfang: 1.180 Kinder gleichzeitig auf einem Gelände, das von vier Wohnstraßen umschlossen ist, mit Bahnstrecke im Norden und einer einzigen leistungsfähigen Hauptzufahrt. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz stellt klare Anforderungen an Rettungswege und Sammelplätze, die hier erst noch nachzuweisen sind.

Rechtsgrundlage
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Quelle
BV/0197/2026, S. 7 (Eigenargumentation der Stadt)

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10

Drei Lebensaltersstufen, drei Aufsichtsregime, ein Gelände

Kita-Kinder, Grundschüler und Gymnasiasten teilen sich einen Hof. Das ist pädagogisch nicht vorgesehen.

Die geplante Belegung umfasst drei Altersgruppen mit grundsätzlich unterschiedlichen Aufsichts-, Bewegungs- und Schutzbedürfnissen: 180 Kita-Kinder (1 bis 6 Jahre), 200 Grundschulkinder (6 bis 10 Jahre) und 800 Gymnasiasten (11 bis 19 Jahre). Die Schulgesetzgebung Rheinland-Pfalz sieht für jede dieser Stufen eigene Standards vor. Die Beschlussvorlage geht auf die räumliche und zeitliche Entzerrung dieser drei Gruppen mit keinem Wort ein. Für eine solche Mischbelegung in dieser Größenordnung ist uns in Rheinland-Pfalz kein vergleichbarer Fall bekannt.

Rechtsgrundlage
§ 27 Schulgesetz RLP
Quelle
BV/0197/2026 — fehlt vollständig

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11

Eine erneute UVP-Vorprüfung fehlt

Die Vorprüfung von 2021 deckt das jetzige Vorhaben nicht ab. Eine erneute Prüfung fehlt.

Die UVP-Vorprüfung der Stadt aus dem Jahr 2021 (dokumentiert in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 336) prüfte: 100 Wohneinheiten plus Kita plus Pestalozzi-Grundschule. Sie kam zu dem Ergebnis: keine UVP-Pflicht, beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB. Mit dem jetzigen Beschluss wird das Vorhaben fundamental geändert: Modulbau für 800 zusätzliche Schüler, Nutzungsdauer bis zu 50 Jahre, mehrere Folgeschulen. Nach § 9 UVPG ist bei wesentlicher Änderung aus unserer Sicht eine erneute Vorprüfung erforderlich. Die Beschlussvorlage erwähnt UVP, UVPG oder Umweltverträglichkeit mit keinem Wort.

Rechtsgrundlage
§ 9 UVPG
Quelle
BV/0197/2026 — fehlt; B-Plan-Begründung S. 4
12

Wegfall von rund 100 Wohneinheiten in einer Stadt mit Wohnraumdefizit

Mindestens 30 Sozialwohnungen plus 70 weitere Wohnungen — die hier nicht entstehen werden.

Der Bebauungsplan Nr. 336 sieht laut Begründung vom Februar 2021 „rund 100 neue Wohneinheiten" mit „über 30 Prozent Sozialwohnungsanteil" vor. Das aktualisierte Wohnraumversorgungskonzept der Stadt (Vorlage BV/0401/2025/1, ebenfalls am 21.04.2026 in den Ausschuss gegeben) bestätigt erheblichen Wohnraumbedarf in Koblenz. Der Beschluss vom 28. Mai 2026 würde diese rund 100 geplanten Wohnungen — darunter mindestens 30 geförderte Sozialwohnungen — faktisch verhindern. Die Beschlussvorlage BV/0197/2026 erwähnt diesen Konflikt mit keinem Wort.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB (Wohnbedürfnisse der Bevölkerung)
Quelle
B-Plan Nr. 336 Begründung S. 8 und S. 22

Dokumente zum Nachlesen

13

Lärmpegelbereich V im nördlichen Plangebiet

Die Stadt selbst hat über 70 dB(A) durch die Bahnstrecke gemessen — und schreibt vor, dass Schulhöfe dort nicht zulässig sind.

Die schalltechnische Untersuchung der Stadt selbst (Pies, Februar 2021) weist im nördlichen Plangebiet Lärmpegelbereich V (über 70 dB(A)) durch die Bahnstrecke aus. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Punkt 10.1 sind Außenwohnbereiche (einschließlich Schulhof) in Bereichen über 55 dB(A) tags ausschließlich an der lärmabgewandten Fassade zulässig. Ein Pausenhof für 800 Gymnasiasten plus 200 Grundschüler im nördlichen Bereich des Geländes wäre nach den eigenen Vorgaben der Stadt unzulässig. Die Vorlage BV/0197/2026 enthält keine Aussage dazu, wie diese Vorgabe bei der jetzigen Belegungsdichte eingehalten werden soll.

Rechtsgrundlage
Bebauungsplan Nr. 336 Punkt 10.1 (textliche Festsetzungen)
Quelle
Schalltechnische Untersuchung Pies, Februar 2021; B-Plan Nr. 336
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Der Zeitdruck ist aus unserer Sicht teils selbst verursacht

Der angebliche Stichtag 2028 ist aus unserer Sicht Folge eigener Versäumnisse, nicht alternativloser Sachzwang.

Die Beschlussvorlage begründet den Zeitdruck mit der Aussage: „Der Betrieb des unsanierten Schulgebäudes wird durch Bauaufsicht und Feuerwehr lediglich bis maximal 2028 geduldet." Die Unterrichtungsvorlage UV/0310/2025 vom 03.11.2025 zeigt jedoch: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) haben bereits am 07.10.2025 die ursprünglich geplante Sanierungsmaßnahme abgelehnt und ein neues Gesamtkonzept gefordert. Der Zeitdruck, mit dem heute argumentiert wird, ist Folge eigener Planungsversäumnisse über mehrere Jahre. Eine sorgfältige Standortprüfung jetzt — auch mit dem Risiko einer geringfügigen Verzögerung — ist gegenüber einem 50-Jahre-Beschluss auf dünner Datenbasis das geringere Übel.

Rechtsgrundlage
Allgemeiner Sorgfaltsgrundsatz kommunalen Handelns
Quelle
BV/0197/2026 S. 1; UV/0310/2025 vom 03.11.2025
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Verkehr und Parken — Wegnahme öffentlicher Parkflächen ohne Ersatzkonzept

Über 100 Lehrkräfte plus Eltern-Bring-/Holverkehr für 1.180 Kinder — ohne dass ein Verkehrs- oder Parkkonzept Bestandteil der Vorlage ist. Die geplante Nutzung des Park-and-Ride Bahnhof Stadtmitte als Lehrerparkplatz entzieht Pendlern, Anwohnern und Besuchern öffentliche Parkflächen ohne Ausgleich.

Die Beschlussvorlage BV/0197/2026 enthält weder eine Verkehrsanalyse noch ein Konzept für Hol- und Bringzonen, Schulbushaltestellen, Querungshilfen oder Lehrerparkplätze. Allein das Max-von-Laue-Gymnasium beschäftigt über 100 Lehrkräfte, hinzu kommt der tägliche Bring- und Holverkehr für 1.180 Kinder unterschiedlicher Altersstufen. Die engen Straßen rund um die Goldgrube sind bereits heute stark belastet. Die Verwaltung diskutiert offenbar, den neu errichteten Park-and-Ride-Parkplatz am Bahnhof Stadtmitte als Lehrerparkplatz zu nutzen — ein Eingriff in eine ÖPNV-Infrastruktur, die für Pendler aus dem Umland geschaffen wurde, ohne in der Vorlage benannten Ersatz für Anwohner und Besucher. Eine derartige Verkehrsplanung gehört in das Bauleitplanverfahren mit Behördenbeteiligung und ist Voraussetzung für eine sachgerechte Entscheidung über einen Schulstandort dieser Größenordnung.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot); § 22 Abs. 1a BImSchG; § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Quelle
BV/0197/2026 — fehlt vollständig; B-Plan Nr. 336

Du willst aktiv an der Diskussion teilnehmen?

Es ist nicht zu spät, Druck aufzubauen. Unterzeichne die Petition, hinterlasse einen Kommentar mit deiner persönlichen Sicht — und kontaktiere die Verantwortlichen direkt. Einige Stadtratsmitglieder und Verfahrensverantwortliche haben bereits öffentlich Stellung bezogen. Sie alle sind ansprechbar — über die Profile, die wir in der Verantwortlichen-Sektion verlinken. Sorg dafür, dass sie wissen: die hier genannten Argumente sind im Stadtrat anzusprechen — bevor am 28. Mai abgestimmt wird.

Möchten Sie eines dieser Argumente verbreiten? Quellen zum Download

Was wir konkret fordern

Sieben Forderungen an Stadtrat und Verwaltung

Wir sind nicht gegen eine Schule. Wir sind gegen eine Fehlentscheidung, die unsere Kinder und unser Wohngebiet 50 Jahre lang trägt.

Wir lehnen Schulneubauten in Koblenz nicht ab. Wir fordern eine fundierte Entscheidung auf belastbarer Grundlage — und auf rechtmäßigem Verfahrensweg.

01

Korrektes Bauleitplanverfahren statt einfachem Stadtratsbeschluss

Soweit die geplante Modulanlage über die festgesetzte Gemeinbedarfsfläche hinaus auch die Wohnbaufläche von 5.100 m² in Anspruch nimmt, ist nach § 1 Abs. 8 BauGB ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 336 mit öffentlicher Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens darf der Stadtrat einen Satzungsbeschluss fassen. Der Grundsatzbeschluss vom 28. Mai 2026 muss diesen Verfahrensweg respektieren oder vertagt werden.

02

Vertagung der Entscheidung am 28. Mai 2026

Die Datenbasis der Beschlussvorlage BV/0197/2026 reicht für eine 25,75-Millionen-Euro-Entscheidung mit 50-jähriger Nutzungsdauer und mehreren Folgeschulen nicht aus. Der Stadtrat sollte die Beschlussfassung vertagen, bis die unter Punkt 3 bis 7 genannten Unterlagen vorliegen.

03

Vollständige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 93 GemO RLP

Die Stadt muss die Lebenszykluskosten des Modulbaus über die selbst angegebene Nutzungsdauer von 50 Jahren transparent darlegen — einschließlich Wartung, Energie, Anpassungen für wechselnde Schulen und späterem Rückbau. Außerdem ist eine Vergleichsrechnung mit den anderen geprüften Standorten in Euro vorzulegen.

04

Fundierte Standortbewertung mit Gewichtung

Die einseitige Tabelle der Anlage 1 muss ersetzt werden durch eine methodisch saubere Bewertung mit gewichteten Kriterien, Punktzahlen und der Berücksichtigung von Schülerwohl, Pausenhofqualität, Lärmbelastung und Verkehrssituation.

05

Erneute UVP-Vorprüfung

Da das jetzige Vorhaben fundamental von der 2021 geprüften Planung abweicht (800 Schüler statt 100 Wohneinheiten, 50 Jahre Nutzungsdauer, mehrere Folgeschulen), ist eine erneute UVP-Vorprüfung nach § 9 UVPG durchzuführen — bevor der Stadtrat entscheidet.

06

Verkehrs- und Schulwegkonzept

Vor jeder Beschlussfassung muss ein konkretes Verkehrskonzept für die Goldgrube vorliegen — mit Hol-/Bringzonen, Bushaltestellen-Anpassung, einem Lehrerparkplatz-Konzept ohne Wegnahme bestehender öffentlicher Parkflächen am Bahnhof Stadtmitte , Querungshilfen und einem belastbaren Schulwegplan für 1.180 Kinder unterschiedlicher Altersstufen.

07

Offene Information über die Folgeschulen-Planung

Die Stadt muss gegenüber Anwohnern und Öffentlichkeit transparent kommunizieren, dass es nicht um eine 'Interimsschule für Max-von-Laue' geht, sondern um einen zentralen Auslagerungsstandort für mehrere Schulsanierungen über Jahrzehnte. Diese Information ist Grundlage für eine ehrliche öffentliche Debatte.

Diese Forderungen brauchen Druck — von dir.

Wenn du diese Forderungen unterstützt, hilf öffentlich Druck aufzubauen: Petition unterzeichnen und einen persönlichen Kommentar hinterlassen — beides zählt für den Stadtrat.

Wer entscheidet

Diese Personen entscheiden mit

Am 28. Mai 2026 stimmen 56 Stadträtinnen und Stadträte über die Vorlage BV/0197/2026 ab. Wir aktualisieren die Übersicht laufend.

Die Niederschrift der Vorberatung vom 21.04.2026 wird voraussichtlich in den kommenden Wochen im Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz veröffentlicht. Sobald das Abstimmungsverhalten der Fraktionen öffentlich dokumentiert ist, ergänzen wir diese Übersicht.

Verfahrensverantwortliche

Oberbürgermeister

David Langner

SPD

Keine öffentliche Festlegung zum Vorhaben bekannt.

Quelle: Eigene Recherche; Berichterstattung Rhein-Zeitung

Baudezernent

Prof. Dr. Andreas Lukas

Verantwortlich für die Steuerung der Sanierungsplanung Max-von-Laue (UV/0310/2025) und Verfasser der Beschlussvorlage BV/0197/2026.

Quelle: UV/0310/2025 vom 03.11.2025; BV/0197/2026 vom 10.04.2026

Bildungsdezernent

Ingo Schneider

SPD

Befürwortet den Standort Goldgrube laut Berichterstattung der Rhein-Zeitung.

Quelle: Rhein-Zeitung, Berichterstattung Frühjahr 2026

Bekannte Befürworter im Stadtrat

Die folgenden Personen und Gliederungen haben sich öffentlich für den Standort Goldgrube ausgesprochen — aus dem politischen Umfeld von Bündnis 90/Die Grünen sowie aus dem SPD-Ortsverein Goldgrube selbst.

Bildungspolitischer Sprecher

Dominik Schmidt

Bündnis 90/Die Grünen

Befürwortet den Standort Goldgrube öffentlich.

Quelle: Rhein-Zeitung, Berichterstattung Frühjahr 2026

Fraktionsvorsitzende

Kim Theisen

Bündnis 90/Die Grünen

Befürwortet den Standort Goldgrube öffentlich.

Quelle: Rhein-Zeitung, Berichterstattung Frühjahr 2026

Vorsitzender Kreisverband Koblenz

Christopher Bündgen

Bündnis 90/Die Grünen

„Das Max-von-Laue-Gymnasium muss umziehen. Das hat sich niemand gewünscht, es ist aber leider notwendig. Der Standort in der Goldgrube ist nach Prüfung aller Möglichkeiten die sinnvollste Alternative – vor allem für die Schülerinnen und Schüler. Aber natürlich bringt auch dieser Standort Probleme mit sich. Ich kann die Sorgen der Menschen in der Goldgrube und vor allem der Eltern gut nachvollziehen. Deshalb habe ich mich für einen zeitnahen Gesprächstermin mit der Stadtspitze eingesetzt – vor der Ratssitzung, bei der entschieden wird. Ich freue mich sehr darüber, dass das nun klappt und bin mir sicher: Gemeinsam findet man eine Lösung, die für alle einigermaßen passen wird."

Quelle: Instagram-Post, April 2026

Vorsitzender und stellv. Vorsitzende

Dennis Tritsky und Alina Vomberg

SPD-Ortsverein Goldgrube

Dennis Tritsky (Vorsitzender): „Der SPD-Ortsverein betont, dass die Goldgrube aus fachlicher Sicht ein geeigneter Standort für das Vorhaben ist. Gleichzeitig nehme man die Sorgen vieler Anwohnerinnen und Anwohner sehr ernst." Konkret benennt die Pressemitteilung „Klärungsbedarf" bei der „bereits angespannten Verkehrs- und Parksituation" sowie beim Schulhof. — Alina Vomberg (stellv. Vorsitzende, Mitglied Jugendhilfeausschuss): „Als Mutter und Mitglied im Jugendhilfeausschuss weiß ich, wie wichtig sichere und gut organisierte Rahmenbedingungen für Familien sind. Die Sorgen, die an uns herangetragen werden, nehmen wir sehr ernst und werden uns für die bestmögliche Lösung einsetzen. Für den Schulhof fordern wir deshalb verantwortungsvolle Konzepte." — Auf welcher Fachlichkeit die positive Standortbewertung beruht, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor; in der städtischen Standortbewertung BV/0197/2026 (Anlage 1) findet sich kein einziges schul- oder kindbezogenes Kriterium. Herr Tritsky hat sich am 7. Mai 2026 bei uns zurückgemeldet und ein persönliches Gespräch zur Klärung offener Fragen angeboten — wir haben das Angebot angenommen und versuchen jetzt, einen gemeinsamen Termin zu finden, um die offenen Themen zu besprechen.

Quelle: Pressemitteilung des SPD-Ortsvereins Goldgrube, Mai 2026

Berichterstattung: Blick aktuell: „SPD-Ortsverein unterstützt Entwicklung und Anwohner"

Reaktionen aus dem Stadtrat

Die folgenden Stadtratsmitglieder haben sich zur Vorlage öffentlich geäußert oder eigene Anfragen gestellt. Wir aktualisieren die Liste laufend.

Philip Rünz

CDU-Stadtrat, Landtagsabgeordneter

02.05.2026

Greift die Anwohnersorgen zur Verkehrslage und Platzknappheit in der Goldgrube auf und richtet eine Anfrage an das Baudezernat.

Quelle: Blick aktuell: „Zu wenig Platz, zu viel Verkehr: Rünz nimmt Anwohnersorgen in der Goldgrube ernst"

Alle 56 Stadtratsmitglieder

Diese Personen entscheiden am 28. Mai 2026 über die Beschlussvorlage BV/0197/2026. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich direkt an ihre Vertreterinnen und Vertreter zu wenden — sachlich, höflich und mit Bezug zum Standort Goldgrube.

Freie Wähler

4 Mitglieder

Die PARTEI

2 Mitglieder

Quelle: Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz (buergerinfo.koblenz.de), Stand April 2026. Profil-Links führen direkt in das öffentliche Ratsinformationssystem.

Aktiv werden

Mitmachen & aktiv werden

Sechs konkrete Wege, wie Sie bis zur Stadtratsentscheidung am 28. Mai 2026 etwas bewirken können.

  1. 01

    Petition unterzeichnen

    Jede Unterschrift erhöht den Druck auf den Stadtrat vor der Entscheidung am 28. Mai 2026. Auch wer nicht in Koblenz wohnt, kann unterzeichnen.

  2. 02

    Ausführlichen Kommentar hinterlassen

    Unterschriften zählen — aber inhaltliche Kommentare wiegen für den Stadtrat zusätzlich. Schildern Sie konkret, was Sie als Anwohner, Eltern oder Lehrer betrifft.

  3. 03

    Auf Facebook folgen und mitreden

    Soziale Medien sind ein wichtiger Resonanzraum für lokale politische Themen. Folgen Sie der Initiative auf Facebook, teilen Sie Beiträge mit Freunden und Bekannten in Koblenz und hinterlassen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren. Jede sichtbare Stimme erhöht die Reichweite und macht klar, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich für das Thema interessieren.

  4. 04

    Bei den Stadtrats-Terminen präsent sein

    Die Sitzungen sind öffentlich. Je mehr Menschen sich zeigen, desto deutlicher wird, wie viele Bürger das Vorhaben beschäftigt.

  5. 05

    Entscheider im Bekanntenkreis ansprechen

    Wenn Sie Mitglieder des Stadtrats, der Stadtverwaltung oder der Fraktionen persönlich kennen, sprechen Sie sie an. Eine kurze Nachricht im Bekanntenkreis wirkt oft mehr als jede Petition.

  6. 06

    Selbst aktiv werden — Leserbriefe und Anschreiben

    Schreiben Sie einen Leserbrief an die Rhein-Zeitung oder andere Lokalmedien. Wenden Sie sich direkt an die Stadtverwaltung, den Oberbürgermeister oder Ihre Fraktion mit einer kurzen, persönlichen Schilderung Ihrer Bedenken. Jede zusätzliche Stimme im öffentlichen Raum erhöht den politischen Druck.

Termine

Termine bis zur Entscheidung

Die Sitzungen sind öffentlich. Trag dir die Termine in den Kalender ein und komm wenn möglich vorbei — sichtbare Präsenz im Sitzungssaal entfaltet politische Wirkung.

  1. Stadtratssitzung Erfolgt

    Beschlussfassung Stadtrat

    Donnerstag, 28.05.2026 · 15:00 Uhr Historischer Rathaussaal 101, Rathausgebäude I, Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz

    Der Koblenzer Stadtrat hat den Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Interimsschule auf der Schulerweiterungsfläche Goldgrube mit grosser Mehrheit gefasst. Geschlossen dagegen gestimmt hat die Fraktion der Freien Wähler, ebenso ein Teil der AfD.

    Wir teilen die Auffassung der Verwaltung weiterhin ausdrücklich nicht, dass ein Vorhaben dieser Grössenordnung über blosse Befreiungen ohne förmliches Bauleitverfahren zulässig ist. Aus unserer Sicht steht der eingeschlagene Weg bauplanungsrechtlich auf sehr wackeligen Beinen.

    Trotz des Beschlusses machen wir weiter. Wir lassen die Rechtmässigkeit des Verfahrens anwaltlich prüfen, eine Eingabe an die SGD Nord als zuständige Fachaufsichtsbehörde läuft, und wir behalten uns weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

  2. Ausschusssitzung Erfolgt

    Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss

    Montag, 18.05.2026 · Uhrzeit folgt Sitzungssaal 101, Rathausgebäude I, Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz

    Die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ist erfolgt. Baudezernent Andreas Lukas hat dort erneut mitgeteilt, dass die Stadt für die geplante Interimsschule auf der Goldgrube **kein Bauleitverfahren** für erforderlich hält.

    Diese Rechtsauffassung teilen wir ausdrücklich nicht. Aus Sicht der Bürgerinitiative ist für eine bauliche Nutzung dieser Größenordnung auf einer bislang nicht entsprechend ausgewiesenen Fläche sehr wohl ein förmliches Bauleitverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Wir lassen die Position der Stadt derzeit anwaltlich überprüfen und behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor.

  3. Informationsveranstaltung Erfolgt

    Bürgerinformationsveranstaltung der Stadt Koblenz

    Dienstag, 12.05.2026 · 18:00 Uhr Turnhalle der Pestalozzi-Grundschule

    Die Bürgerinformationsveranstaltung der Stadt Koblenz hat am 12. Mai 2026 in der Turnhalle der Pestalozzi-Grundschule stattgefunden. Anwesend waren Baudezernent Prof. Dr. Andreas Lukas, Bildungs- und Kulturdezernent Ingo Schneider, SPD-Fraktionsvorsitzende Marion Lipinski-Naumann sowie Vertreterinnen und Vertreter der Fachämter.

    Unsere Einschätzung nach Auswertung der Präsentation und des städtischen Informationsvideos zum Bauvorhaben: Die von der Stadt vorgelegten Berechnungen zur Verkehrsbelastung und zur Parkplatzsituation halten wir für völlig fehlerhaft. Sie beruhen auf einer Elterntaxi-Zählung am alten Max-von-Laue-Standort in der Südallee — und nicht in der Goldgrube. Die Stadt selbst stellt fest, dass die Parkzone 15 rund um die Goldgrube bereits heute mit einem Stellplatzschlüssel von 1,07 überlastet ist; zusätzlicher Lehrer-, Eltern- und Lieferverkehr für bis zu 1.180 Kinder ist darin nicht abgebildet.

    Wir sind weiterhin der Auffassung, dass es deutlich besser geeignete Standorte gibt. Insbesondere Moselhang, IGS Koblenz und der Sportplatz Steinstraße werden in der Beschlussvorlage hauptsächlich aus Umwelt- und Artenschutzgründen durch Baudezernent Prof. Dr. Andreas Lukas ausgeschlossen — obwohl sie aus unserer Sicht in puncto Verkehrsanbindung, Sicherheit und Gesamtkosten weitaus besser geeignet wären.

    Eine ausführliche Bewertung mit den aus unserer Sicht zentralen offenen Fragen finden Sie in unserer Argumentensammlung und in der Analyse der städtischen Präsentation auf dieser Webseite.

    Informationsvideo der Stadt Koblenz zum Bauvorhaben (YouTube)

    Pressemitteilung der Stadt →

Originaldokumente zum Download

Quellen

Alle Verwaltungsdokumente der Stadt Koblenz, auf denen unsere Auswertung beruht. Quelle: Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz.

Beschlussvorlage BV/0197/2026 — Interimsschule Goldgrube

Die zentrale Vorlage, über die der Stadtrat am 28.05.2026 entscheidet.

Bebauungsplan Nr. 336 „Entwicklung Quartier Goldgrube"

Der gültige Bebauungsplan, dessen Festsetzungen für die geplante Modulanlage faktisch überplant werden müssten.

Vorgeschichte — Sanierung Max-von-Laue

Hintergrund zur Entstehung der jetzigen Beschlussvorlage.

Vorberatung 21.04.2026 — Schulträgerausschuss + ASM

Sitzungsunterlagen aus dem Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz.

Politische Stellungnahmen aus dem Stadtteil

Öffentliche Pressemitteilungen und Positionen lokaler Parteigliederungen zur Interimsschule Goldgrube.

Hinweis: Alle PDFs sind Originaldokumente der Stadt Koblenz. Wir haben sie öffentlich aus dem Bürgerinformationssystem der Stadt heruntergeladen und stellen sie hier ohne Bearbeitung bereit.

Petition unterzeichnen